Frage an Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV):
O-Ton: Das ist nicht zulässig und selbst dann, wenn der Autofahrer im ersten Moment sagt: Das stimmt, ich war zu schnell – und er das dann widerruft, dieses Geständnis, können Sie ihn nicht, nur weil er einmal gesagt hat, ich war zu schnell, wegen einer Geschwindigkeitsübertretung verurteilen. - Länge 16 sec.
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