Am 25. Mai bricht in Europa ein neues Zeitalter an – die DSGVO, die Europäische Datenschutzgrundverordnung, tritt in Kraft. Sie gilt für alle Unternehmen und Selbständigen, die beispielsweise eine Website betreiben oder eine entsprechende Erklärung auf der Internetpräsenz veröffentlicht haben.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Auch jedes kleinere Unternehmen muss sich darüber Gedanken machen. Es reicht, dass man eine Website betreibt, es reicht, dass eine Datenschutzerklärung auf der Website veröffentlicht ist, dass man personenbezogene Daten erfasst. Oder, dass man vielleicht einen Newsletter verschickt. Oder dass man Google Analytics nutzt. Auch da gilt schon die Datenschutzgrundverordnung. Es trifft also ebenso Kanzleien wie einen Handwerksbetrieb, also auch auf der Ebene dass muss beachtet werden. - Länge 23 sec,
Ausführlich dazu unter anwaltauskunft.de