Ein Thema auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar: die Meldepflicht von fahrungeeigneten Personen. Im Ausland gibt es hier die Pflicht zu regelmäßigen Untersuchungen. Nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins kann daher die Frage einer Meldepflicht nicht ohne gesetzliche Regelung auf die Ärztinnen und Ärzte abgewälzt werden. Auch soll die Durchbrechung der Verschwiegenheit in Einzelfällen möglich sein.
Bettina Bachmann:
O-Ton: Der Deutsche Anwaltverein und die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht fordern, dass es nur dann eine Meldepflicht von Personen, die Ärzte und Ärztinnen für fahruntauglich halten, gibt, wenn es eine konkrete Gefahr gibt. Das Patientengeheimnis ist ein hohes Gut. Der Mandant muss darauf vertrauen können, dass das, was er seinem Arzt erzählt, auch beim Arzt bleibt und nicht an die Fahrerlaubnisbehörde weiter gegeben wird. - Länge 25 sec.