Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de mit dem ganzen Fall:
O-Ton: Der Mann studierte tatsächlich im 59. Semester. Er wollte jetzt beim Schwimmen in der Leistungsstufe vier teilnehmen. Und bei der Leistungsstufe vier geht es tatsächlich nur noch darum, die Stile der einzelnen Schwimmarten wie Brust, Kraul oder Rücken zu perfektionieren. Also B-Note. Und da hat die Hochschule gesagt: Nee, da haben wir eigentlich keine Lust drauf. Das hat sie so natürlich nicht gesagt, sondern: Du erfüllst die Voraussetzungen nicht, um daran teilnehmen zu können und hat ihn abgewiesen. - Länge 30 sec.
Am Ende einigten sich Hochschule und Dauerstudent gütlich: Der Mann durfte den laufenden Kurs bis zum Ende besuchen. Und die Hochschule will künftig die Zulassungsvoraussetzungen für die Schwimmkure der Leistungsstufe 4 neu und transparent regeln. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.