Abwerbeversuch bleibt Abwerbeversuch, egal mit welchem Kommunikationsmittel. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat festgestellt, dass ein Arbeitnehmer nicht an seinem Arbeitsplatz abgeworben werden darf. Er darf nur angerufen werden, um einen ersten Kontakt herzustellen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: "Das wird im Moment immer relevanter. In vielen Branchen fehlen Fachkräfte. Wir merken das hier auch, der Arbeitsmarkt wird für die Arbeitnehmer immer besser und für die Arbeitgeber immer schwieriger. Also viele brauchen qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und müssen die bei anderen - in Anführungsstrichen - einkaufen." - Länge 23 sec.
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