Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle dürfen Sozialhilfeträger auf das Ersparte von Senioren für ihre Enkelkinder zugreifen. In dem Fall ging es um eine ältere Dame, die monatlich 50 Euro für ihre Enkel zurückgelegt hatte, und nun in einer Pflegeeinrichtung untergebracht war.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Begründung der Richter:
O-Ton: Das ging um den Aufbau eines Vermögensstocks. Und da hat das Gericht gesagt: Der Wert der Schenkung überstiegt hier den Wert eines Gelegenheitsgeschenks - die hatten also die Gesamtsumme im Blick und nicht die 50 Euro im Monat. Und gerade im Verhältnis zu den finanziellen Möglichkeiten der Großmutter. Sie wollte eben über viele Jahre hinweg ein Vermögen zugunsten der beschenkten Enkelkinder aufbauen. Und deshalb könne man es zurückfordern. - Länge 26 sec.
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