Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de:
O-Ton: Auch die Polizei ist gefordert, hier eine Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Wird hier jemand behindert – abschleppen! Wird hier jemand gefährdet – abschleppen! Ist das aber nicht der Fall, dann kann man nicht ohne Weiteres abschleppen und das entscheiden dann meist auch die Gerichte so. Natürlich: Eingeschränktes, absolutes Halteverbot – wer da parkt, der muss zumindest damit rechnen, abgeschleppt zu werden. Meint er aber, er stand nicht lang genug oder hat niemanden behindert oder gefährdet, dann kann es sich lohne, gegen die Kosten vorzugehen. Das ist durch die Abschleppkosten auch ein bisschen teurer. - Länge 33 sec.
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