O-Ton: Dürfen Ämter Passfotos von vermeintlichen Tempo-Sündern herausgeben?
Ämter dürfen Passfotos zur Ermittlung von Temposündern weiter geben. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. In dem Fall war ein Mann mit 31 Stundenkilometer zu viel auf dem Tacho geblitzt worden. 150 Euro Geldbuße und ein Monat Fahrverbot. Der Halter des Wagens äußerte sich nicht zu dem Vorwurf. Daraufhin bat die Bußgeldstelle die Einwohnermeldebehörde um ein Foto des Betroffenen. Der Mann wehrte sich mit Hinweis auf dem Datenschutz im Personalausweisgesetz vor Gericht - erfolglos.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Da hat das Oberlandesgericht Koblenz gesagt: Die dürfen das. Weil entscheidend ist nicht, was genau im Gesetz steht. Sondern was der Gesetzgeber eigentlich wollte. Manchmal fällt das ja auseinander. Deshalb darf das Einwohnermeldeamt hier das Pass- oder Personalausweisfoto weiter geben. - Länge 13 sec.
Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.