Auch in Zeiten von Corona müssen Erbfälle abgewickelt werden. Pflichtteilsberechtigte haben grundsätzlich einen Anspruch auf Auskunft über den Nachlass. Der Notar erstellt dieses Verzeichnis, aber die Erben müssen mitwirken. Sie dürfen nicht einfach sagen, wegen Corona kann ich den Termin nicht wahrnehmen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Sie konnte auch gar nicht belegen, warum man eigentlich nicht zum Notar gehen könnte. Sie konnte auch nicht nachweisen, warum sie das nicht telefonisch erledigen konnte oder sich vertreten lassen wollte. Also, man kann nicht alles auf die Pandemie schieben und hoffen, dass man um lästige Pflichten herum kommt. - Länge 20 sec.
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