Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Wenn der Busfahrer nun nett sein will, dann schafft er – wenn er die Türen aufmacht – eine Gefahrenlage auch für die anderen Verkehrsteilnehmer. Davor muss er die warnen, so das Gericht. Und deshalb hätte er die Warnblinkanlage einschalten müssen, so das Gericht. Das gibt nämlich das Signal, hier tut sich etwas. Und das hat er nicht getan. Deshalb haftet nicht der Busfahrer himself, sondern das Unternehmen. - Länge 27 sec.
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