Aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins muss das Bußgeldverfahren überarbeitet werden. Dazu gehöre auch, individueller auf den Betroffenen bei Fahrverboten einzugehen. Bei Berufskraftfahrer stünde bei einem mehrmonatigen Fahrverbot oftmals der Job auf dem Spiel, kritisiert die Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft, Bettina Bachmann, vor dem Verkehrsgerichtstag in Goslar:
O-Ton: Ich denke, wenn Sie ein Fahrverbot von zwei Monaten haben, dann können Sie einmal einen Monat den Führerschein abgeben. Und dann später noch mal einen Monat, genau wie es Ihnen passt. Dann kommen Sie auch mit Ihrem Urlaub hin. Wenn sie zwei Monate Fahrverbot haben, dann reicht Ihr Urlaub ja nicht aus, um zwei Monate den Führerschein abzugeben. Und so könnten Sie dann einen Monat Urlaub machen, den Führerschein abgeben und nach einem halben Jahr noch mal einen Monat Urlaub, wieder der Führerschein abgeben und hätten so das Fahrverbot hinter sich gebracht. - Länge 27 sec.
Zudem, so die Forderung der Verkehrsrechtsanwälte, bedarf es unter anderem einer gesetzlichen Regelung für das „standardisierte Messverfahren“. Betroffene müssen die Möglichkeit haben, den Inhalt der Messung vollständig zu überprüfen.