O-Ton: Blutender Finger ist keine Ausrede für Raserei
Eine stark blutende Schnittverletzung ist kein Grund für eine Raserei, entschied das Amtsgericht Frankfurt. In dem Fall war ein Mann mit über 50 Stundenkilometern zu viel auf dem Tacho geblitzt worden. Seine Ausrede: Seine Gattin habe sich geschnitten, die Wunde blute stark.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Die Ausrede heißt juristisch rechtfertigender Notstand. Das ist nur dann möglich, wenn Gefahr für Leib und Leben einer Person besteht. Einmal. Zweitens muss die Gefahr nicht anders objektiv anwendbar sein. Also vielleicht ein Blinddarmdurchbruch oder eine bevorstehende Geburt! Es gibt ja Vorschriften, wie schnell ein Krankenwagen bei jemandem sein muss. Und der Krankenwagen müsste erfahrungsgemäß immer lange brauchen, bis er bei mir ist. - Länge 27 sec.
Am Ende standen 235 Euro Geldbuße und ein Monat Fahrverbot. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.