Ein Geschwindigkeitsverstoß muss eindeutig nachgewiesen werden. Es muss ausgeschlossen werden, dass weder bei der Bedienung noch bei der technischen Messung Fehler zu Ungunsten des Betroffenen entstehen können.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Wer meint, es könnte irgendwas mit der Messung nicht stimmen, der sollte sich an eine Anwältin oder einen Anwalt im Verkehrsrecht wenden. Die fragen dann nach, welche Geräte wurden verwendet, die wissen, welche Geräte gerade in der Diskussion stehen. Das wird dann alles überprüft, und wenn dann ein Fehler vorliegt, kann man auch berechtigterweise dagegen vorgehen. - Länge 20 sec.
Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.