Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de:
O-Ton: Der war so betrunken und hat sich so verkehrswidrig verhalten, dass also auch die sonst übliche anteilige Haftung der Autos gar nicht mehr zum Tragen kommt. Sondern der muss auf dem Schaden sitzen bleiben bzw in diesem Fall die Krankenversicherung. - Länge 20 sec.
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