Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Wenn Sie rückwärts ausparken von einem Parkplatz, dann dürfen Sie sich eben nicht darauf verlassen, dass schon keiner die Einbahnstraße entgegengesetzt entgegen kommen wird, sondern Sie müssen dann schon in beide Richtungen schauen. Und wenn derjenige das gemacht hätte in dem Fall, dann wäre der Unfall auch vermieden worden. - Länge 20 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.