Beamte erhalten bei Krankheit auch Versorgung aus der so genannten Beihilfe. Bundesländer können verpflichtet sein, auch einer unverheirateten Frau Beihilfe bei einer künstlichen Befruchtung zu gewähren. Die Beschränkung der Beihilfe lediglich auf Verheiratete in einer Verwaltungsvorschrift reicht nicht aus, so der Hessische Verwaltungsgerichtshof.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Da hat das Gericht gesagt: Eine organisch bedingte Unfruchtbarkeit ist eine Krankheit. Grundsätzlich gilt das Beihilferecht. Was jetzt irgendwer in irgendeine Verwaltungsvorschrift schreibt, ist uns ziemlich egal als Gericht. Sondern für uns ist wichtig, was im Gesetz steht. Im Gesetz gab es das nicht. Also hat die Beamtin einen Anspruch auf Beihilfe, auch wenn sie nicht mit ihrem Partner verheiratet ist. - Länge 25 sec.
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