Messprotokolle bei Geschwindigkeitsmessungen müssen korrekt ausgefüllt werden. Aber ein Mitarbeiter eines Ordnungsamts in Hessen unterschrieb die Papiere blanko, der Dienstleister am Blitzer setzte später die Daten ein. Das Landgericht Kassel und später das Oberlandesgericht kannten in dem Fall kein Pardon. Das ist Urkundenfälschung, entschieden die Richter.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Eine klassische Urkundenfälschung und hier ist es ein besonders schwerer Fall. Es handelt sich um eine öffentliche Urkunde. Das Messprotokoll hat einen hohen Beweiswert. Aufgrund des Messprotokolls beim Blitzen kommt es ja zur Verurteilung, zu Bussgeldern. Und deshalb liegt hier auch eine Urkundenfälschung vor. - Länge 22 sec.
Das Urteil: Wegen Falschbeurkundung im Amt in 17 Fällen bekam der Mann vom Ordnungsamt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Der Dienstleister musste 200 Tagessätze zu je 65 Euro zahlen.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.