Bettina Bachmann. Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Das ist in dem Fall insbesondere für denjenigen ein Leckerbissen gewesen, der vom Vertrag zurück getreten ist. Weil er nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Denn er musste keine Nutzungsentschädigung entrichten für die Zeit, in der er das Auto gefahren ist. Er hat sein ganzes Geld zurück bekommen und durfte quasi das Auto umsonst fahren. - Länge 22 sec.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de