Wenn Autofahrer unerlaubt in einer mobilen Halteverbotszone parken, müssen sie die Abschleppkosten übernehmen. Das gilt auch dann, wenn das nächstgelegene Verkehrsschild auf der anderen Straßenseite oder hinter ihm aufgestellt ist. So entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: "In dem Fall hatte ein Mann sein Auto in einer mobilen Halteverbotszone abgestellt, auf der gegenüberliegenden Seite war ebenfalls Halteverbot. Das Schild, das für seinen Platz relevant war, das war zehn Meter hinter ihm. Da hat das Gericht gesagt, es ist tatsächlich zumutbar, ein Schild, was zehn Meter hinter einem steht, auch tatsächlich wahrzunehmen. Wer also sein Auto abstellt, soll mal ein bisschen vorlaufen oder zurück gehen, um zu schauen, ob da Parkverbot herrscht oder nicht." - Länge 34 sec.
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