Hier ist so ein Fall.
O-Ton: Eltern haften nur dann für ihre Kinder, wenn das Kind selbst haften muss. Also, wenn das Kind schon zu jung ist und nicht haften muss, dann besteht auch keine Haftung der Eltern. Ein Kind haftet dann nicht, wenn die Verkehrssituation so ist, dass das Kind aufgrund seines Alters die Einschätzung altersgemäß vorgenommen hat und es dennoch zu einer Beschädigung gekommen ist. Also wenn die Situation das Kind überfordert hat, es hätte aufgrund seiner altersgemäßen Fähigkeiten die Situation gar nicht richtig einschätzen können und die Beschädigung gar nicht vermeiden können. - Länge 30 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter verkehrsrecht.de.