Wird auf einem Parkplatz im Stadtwald ein Wagen durch Astbruch beschädigt, kann die Gemeinde für den Schaden haftbar gemacht werden. Auch bei regelmäßigen Kontrollen haftet sie, wenn ein abgestorbener Ast übersehen wurde. In dem Fall ging es um einen etwa vier Meter langen Ast, der den Wagen beschädigte. Das Landgericht Koblenz verdonnerte die Stadt zum Schadenersatz in Höhe von rund 7.500 Euro.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Normalerweise sagt man, regelmäßige Kontrollen reichen aus. Da kann die Gemeinde sich dann wieder rausreden, wir kontrollieren ja regelmäßig. Aber hier kam klar Heras, die haben den abgestorbenen Ast von vier Metern Länge schlicht übersehen. Also war die Kontrolle nicht ausreichend, deshalb musste die Gemeinde hier auch haften. - Länge 20 sec.
Mehr Informationen dazu: www.verkehrsrecht.de