Eine Augenlaserklinik darf kostenlose Checks für eine mögliche operative Korrektur einer Fehlsichtigkeit anbieten. Allerdings: Die Werbung dafür darf aber nicht den Eindruck erwecken, dass Ärzte diese kostenlosen Tests durchführen, entschied das Oberlandesgericht München. Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und meinte, dass solche Eignungschecks nicht handelsüblich seien.