Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Da hat das Gericht gesagt: Ja, auch Augenkliniken dürfen kostenlose Augen-Checks anbieten. Allerdings: Nur unter der Voraussetzung, dass es nicht Ärzte machen, sondern Patientenberater. Damit nämlich ist das Verhältnis zwischen Optiker und Patientenberater vergleichbar. Man würde in den Wettbewerb eingreifen, wenn Ärzte dies kostenlos machten. - Länge 22 sec.
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