Wenn ein Arzt vom Alkohol abhängig ist, darf er nicht mehr behandeln und muss mit dem sofortigen Ruhen seiner Approbation rechnen. In dem Fall war der Mann betrunken Auto gefahren und hatte sich unerlaubt vom Unfallort entfernt. Daraufhin wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt. Die danach angeordnete Untersuchung bei einem Facharzt und die Laboruntersuchung einer Haarprobe ergaben ein Abhängigkeitssyndrom. Die zuständige Bezirksregierung legte das Ruhen der Approbation fest. Er klagte dagegen und unterlag vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Er hatte keinen Erfolg, weil das Gericht gesagt hat: Wenn er abhängig ist, dann besteht die Gefahr, dass er auch unter Alkohol Patienten behandelt. Und die Gefahr für die Patienten ist schlichtweg zu groß. Und deshalb darf er nicht als Arzt arbeiten, bis er nachweisen kann, von der Alkoholkrankheit geheilt worden zu sein. - Länge 22 sec.
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