Wer länger als sechs Wochen krank ist, erhält Krankengeld von der Krankenversicherung. Dabei verlässt sich die Krankenkasse meist auf die Angaben des behandelnden Arztes. Allerdings kann der Medizinische Dienst der Krankenkassen den Befund überprüfen. Was ist, wenn er zu einem anderen Ergebnis kommt?
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Praxis der Kassen:
O-Ton: "Der Patient sagt: Moment, mal. Mein Arzt hat mich krank geschrieben, ich bin nicht arbeiten gegangen. Ich habe eigentlich einen Anspruch auf Krankengeld, der Arzt hat das veranlasst. Ich kriege es von der Krankenkasse nicht, also muss der Arzt das jetzt bezahlen. Außerdem hat er ja die ganze Behandlung nicht ausreichend dokumentiert, deshalb muss er in die Haftung." - Länge 20 sec.
Die Klage des Patienten blieb jedoch erfolglos. Der Arzt übernimmt nicht die Gewähr dafür, dass seine Bescheinigung richtig ist und ein Sachverständiger seine Einschätzung teilt, entschieden die Richter. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.