Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Das Ergebnis vorweg: Sie hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und sie hat auch auf die Abgeltung von Urlaubstagen. Wenn ich die nicht mehr nehmen kann, dann kriege ich ja Geld dafür. Das muss der Mann also noch bezahlen. Denn es liegt ein Arbeitsvertrag vor. Auch wenn es ein Scheinvertrag war. Sie hat nicht als Haushälterin gearbeitet. Tatsächlich lag ein Prostitutionsvertrag vor, die heißen tatsächlich „Sugar Daddy Vertrag“. Das ist nicht sittenwidrig, das ist ein wirksamer Vertrag. - Länge 30 sec.
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