Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Es gibt den gesetzlichen Urlaubsanspruch, der kann nicht gestückelt werden. Ich kann auch nicht sagen: Ich arbeite statt der vereinbarten 30 Stunden pro Woche nur 27,5 Stunden. Und das wird mit Urlaub abgegolten. Das geht nicht. Der gesetzliche Urlaubsanspruch besteht und muss zumindest teilweise zusammen genommen werden. - Länge 20 sec.
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