Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de:
O-Ton: Wenn Homeoffice vereinbart ist, muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter auch in die Lage versetzen, tatsächlich im Homeoffice arbeiten zu können. Das betrifft auf der einen Seite den Zugang zur Hardware und Datenbanken und ähnlichem. Auf der anderen Seite natürlich auch die Stromkosten. Eigentlich ist der Arbeitgeber auch verpflichtet, diese zusätzlichen Stromkosten, die so entstehen, auch zu ersetzen. Ob das in der Praxis dann auch wirklich so läuft, wird sich zeigen. Nicht beteiligen muss sich der Arbeiter an Kosten, die sowieso entstanden wären. Das ist beispielsweise die Flatrate fürs WLAN. - Länge 30 sec.
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