Wo ein Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz hat, bestimmt in der Regel der Chef. Wenn der Mitarbeiter früher als Mitglied der Betriebsvertretung ein Einzelbüro hatte, darf es nicht nach seinem Ausscheiden aus dem Gremium behalten. So entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:
- Darf der Chef immer bestimmen, wo ich sitze?
- Kann ich mich gegen die Entscheidung wehren?
- Ein Mann, der bei den US-Truppen angestellt war, wollte den Verlust seines Einzelzimmers nicht hinnehmen - und klagte?
- Der Chef bekam also Recht?
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