Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Fahrradstraßen dürfen dann angelegt werden, wenn sie zum Schutz der Radfahrer zwingend erforderlich sind. Das war nicht der Fall, weil die Straße so eng war, dass sie nicht dem Schutz der Radfahrer gedient hätte, sondern eine Gefährdung für sie dargestellt hätte. Damit war die Klage der Anwohner vor dem Verwaltungsgericht Hannover erfolgreich. - Länge 20 sec.
Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de