2023-02-21
2023-01-30
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2023-01-23
2023-01-17
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Das Arbeitsgericht Siegburg bestätigte die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin. Sie hatte bewusst falsche Angaben gemacht und Patienten gar nicht besucht.
O-Töne vom 2020-02-21 14:02
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