Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Ja, auf öffentlichen Straßen und Wegen kann kontrolliert werden, aber auch auf einem Privatparkplatz. Wenn Sie zum Beispiel auf einer öffentlichen Straße aufgefallen sind – Sie sind Schlangenlinien gefahren – dann kann Ihnen die Polizei auch folgen und Sie dann erst kontrollieren, wenn Sie auf dem Privatparkplatz das Auto abstellen. - Länge 20 sec.
Mehr Informationen dazu www.verkehrsrecht.de.