Langzeiturlauber müssen nach wie vor nach Alternativen schauen, aber für Kurzparker eine willkommene Klarstellung, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Ansonsten kann es einem gehen wie der Frau, die 180 Euro zahlen musste für das Umsetzen des Fahrzeugs und noch 62 Euro Verwaltungsgebühr. Also: Vorkehrungen treffen, wer länger weg ist. Aber wer nur zwei Tage weg ist oder zweieinhalb oder drei – der muss keine Vorkehrungen treffen. Und das ist eine wichtige Entscheidung, weil sie verbraucherfreundlich ist und weil manche Bundesländer wie NRW nur 48 Stunden für ausreichend gehalten haben. - Länge 30 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de