Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Wenn Sie einen hohen Promillewert haben. Zum Beispiel 2,62, das war der Fall, den das Verwaltungsgericht Trier entschieden hatte – dann können sie davon ausgehen, dass dieser Fahrer absolut fahruntüchtig war. Selbst wenn es geringe Toleranzbreiten geben sollte: 2,62 Promille sprechen für sich. Bei dem Promillewert ist eine MPU immer gerechtfertigt. - Länge 24 sec.
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